Mehr als eine Altersversorgung – abgesichert im Fall der Fälle
Absicherung bei Erwerbsminderung
Falls du erwerbsgemindert werden solltest, bevor du in den Ruhestand gehst, erhältst du aus der Mars-Altersversorgung eine Zahlung – als Leistung von Mars, aber auch aus deinen eigenen Beiträgen.
Von Mars bekommst du als jährliches Erwerbsminderungsgeld 15 % deines beitragsfähigen Jahreseinkommens bis zur BBG. Liegt dein Einkommen über der BBG, erhältst du zusätzlich 45 % des beitragsfähigen Jahreseinkommens für den Teil über der BBG – denn für diesen Teil deines Gehalts würdest du keine Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten.
Das Erwerbsminderungsgeld von Mars wird immer als monatliche Rente ausgezahlt. Es wird gezahlt, solange die Erwerbsminderung andauert, und jährlich um 1 % erhöht.
Auch aus dem Guthaben, das auf deinen Beiträgen der Stufen 1 bis 3 basiert, wird eine Leistung gezahlt: Sie entspricht mindestens dem Doppelten der Beiträge, die du bisher eingezahlt hast. Das bedeutet: Hat sich der Wert deiner Beiträge durch die Zinsentwicklung und die Mars-Beiträge auf Stufe 2 nicht mindestens verdoppelt, stockt Mars deine Beiträge zusätzlich auf. Damit wollen wir besonders jüngere Mitarbeiter absichern, die noch kein substantielles Guthaben aufbauen konnten.
Du kannst wählen, ob du diese Leistung als Einmalkapital oder in Raten erhalten möchtest. Bei einem Guthaben über 50.000 EUR kannst du auch eine Auszahlung als Rente wählen. Und auch eine Kombination dieser 3 Auszahlungsarten ist möglich – genau wie bei der Altersleistung.
Übrigens: Auch wenn du Mars verlässt, bist du weiter geschützt. Du (oder deine Familie) haben auf jeden Fall ein Anrecht auf die Leistung auf Basis deiner Beiträge. Und wenn die Mars-Beiträge bereits unverfallbar sind, erhältst du auch ein Erwerbsminderungsgeld.
Absicherung im Todesfall
Mit der Mars-Altersversorgung ist auch deine Familie abgesichert: Wenn dir etwas zustoßen sollte, wird an deine Familie eine Hinterbliebenenleistung gezahlt. Gesetzlich ist genau festgelegt, wer diese Leistung erhalten kann: Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Der Hintergrund: Diese Leistung ist als Absicherung für engste Familienangehörige gedacht, für die du mit deinem Gehalt sorgst. Sie ist deshalb nicht frei vererbbar.
Im Todesfall vor Eintritt in den Ruhestand besteht die Hinterbliebenenleistung aus 2 Teilen: einer Leistung von Mars und einer Leistung, die auf deinen eigenen Beiträgen beruht.
Als Leistung von Mars erhält dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner 60 % des Erwerbsminderungsgeldes, das zum Zeitpunkt des Todes theoretisch von dir hätte beansprucht werden können. Wie das Erwerbsminderungsgeld berechnet wird, erfährst du oben. Kindergeldberechtigte Kinder erhalten 20 % des Erwerbsminderungsgeldes, wenn gleichzeitig eine Hinterbliebenenleistung an den Partner gezahlt wird, oder 40 %, wenn keine Leistung an den Partner gezahlt wird. Die Leistung wird immer monatlich als Rente ausgezahlt und jährlich um 1 % erhöht.
Zusätzlich ergibt sich aus dem Guthaben aus deinen Beiträgen der Stufen 1 bis 3 diese Hinterbliebenenleistung: Deine Familie erhält mindestens das Doppelte der Beiträge, die du bisher eingezahlt hast. Wenn sich der Wert deiner Beiträge durch die Zinsentwicklung und die Mars-Beiträge auf Stufe 2 also nicht mindestens verdoppelt hat, stockt Mars deine Beiträge zusätzlich auf (genau wie bei der Erwerbsminderungsleistung). Auch hier gilt: Damit wollen wir besonders jüngere Mitarbeiter absichern, die noch kein substantielles Guthaben aufbauen konnten.
Die Hinterbliebenenleistung aus deinen eigenen Beiträgen kann, genau wie bei der Altersleistung oder Erwerbsminderung, als Einmalkapital, in Raten oder (bei einem Guthaben über 50.000 EUR) als Rente ausgezahlt werden. Und auch eine Kombination dieser 3 Auszahlungsarten ist möglich.
Die hier beschriebenen Leistungen sichern deine Familie ab, wenn dir während des Arbeitslebens etwas zustoßen sollte. Aber für den Todesfall nach Renteneintritt kannst du vorsorgen und dich für eine Rente mit Hinterbliebenenversorgung entscheiden. Mehr dazu unter Auszahlung.
Mars Pension Service
WTW AV 2 Mars Pension Service Postfach 124 72102 Rottenburg a. Neckar +49 611 585-82 530 +49 611 794-44 28 mars-pension-service@wtwco.com Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 09:00-12:00 Uhr
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